Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Hamburg

 

Das Versicherungsrecht regelt die Beziehungen von Privatpersonen oder Unternehmen zu Versicherungsgesellschaften. Häufig ergeben sich aus den Rechtsbeziehungen Konflikte, für deren Lösung Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht der REIMER | Wirtschaftskanzlei in Hamburg der richtige Ansprechpartner ist.

Bei juristischen Auseinandersetzungen mit Versicherungsunternehmen fühlen sich Privatpersonen meist unterlegen. – Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht der REIMER | Wirtschaftskanzlei in Hamburg engagiert sich zielführend für Ihre berechtigten Ansprüche:

Ausgezeichnete Fachkenntnisse

Engagierte Interessensvertretung

Jetzt beraten lassen!

 

Weitere Vorteile der Wirtschaftskanzlei Reimer:

✓ Einforderung / Abwehr von Haftungsansprüchen

✓ Außergerichtliche Beilegung von Konflikten oder prozesserfahrene Vertretung vor Gericht

✓ Vertrauensvolle, transparente Begleitung während der gesamten Dauer des Mandats

✓ Hervorragendes Berater-Netzwerk zu Kolleginnen und Kollegen in angrenzenden Rechtsgebieten

Wenn Sie in einem Versicherungsfall berechtigte Ansprüche geltend machen oder abwehren möchten, brauchen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht. Die Kanzlei REIMER in Hamburg vertritt Ihre Interessen bei Haftungsansprüchen und Versicherungsschäden branchenerfahren und mit juristischer Sorgfalt. 

Das Versicherungsrecht regelt als Teil des Handelsrechts und des bürgerlichen Rechts die Beziehungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Durch den Versicherungsvertrag wird der Versicherte verpflichtet, Beiträge an die Versicherung zu zahlen, während diese für den Fall des Schadeneintritts die Regulierung übernehmen soll. Häufig geschieht dies unzureichend oder gar nicht. Wenden Sie sich im Konfliktfall an Ihren Rechtsanwalt für Versicherungsrecht unserer Wirtschaftskanzlei in Hamburg. Wir unterstützen Sie zielführend bei der Durchsetzung Ihrer Interessen und wahren Ihre Rechte. Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

In folgenden Fällen versuchen Versicherungen besonders häufig durch ablehnende Bescheide die Zahlung der vereinbarten Leistungen zu verweigern:

  • Regulierung von Haftpflichtschäden
  • Zahlungen der Unfallversicherung
  • Übernahme der Anwaltskosten durch die Rechtsschutzversicherung
  • Minderung des Anspruchs aus der Lebensversicherung
  • Eintritt der Berufsunfähigkeit
  • Eintritt der Arbeitsunfähigkeit

Anwalt bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit einschalten

Auseinandersetzungen beim Eintritt der Arbeitsunfähigkeit kommen leider immer häufiger vor. Die Versicherten machen die Erfahrung, dass sich die Versicherung einer einvernehmlichen Lösung entzieht und empfinden oft ein Gefühl der Ohnmacht. Sie sollten sich jedoch nicht von einem ablehnenden Bescheid beeindrucken lassen, sondern stattdessen umgehend einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht der REIMER | Wirtschaftskanzlei in Hamburger mandatieren. Ihr Anwalt wird die Schreiben der Versicherung kontrollieren, in denen zur Arbeitsunfähigkeit Stellung genommen wurde. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung übernimmt er die Korrespondenz mit dem Versicherungsunternehmen. Unter Einhaltung der Fristen wird ein Einspruch formuliert und wenn keine Einigung erzielt wird, vertritt Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht unserer Kanzlei in Hamburg Ihre Interessen bundesweit vor Gericht.    

Anwalt für Versicherungsrecht: Profitieren Sie von Expertise und Erfahrung 

Ob ablehnende oder abweichende Entscheidungen der Versicherungskonzerne korrekt sind, vermag der Versicherte nur selten selbst zu beurteilen. Der jeweilige Vertrag und die zugrunde gelegten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind meist mit komplexen Klauseln versehen, die ohne juristischen Sachverstand kaum zu durchdringen sind. Hinzu kommt, dass für die Beantwortung der Frage, ob der Versicherte einen Anspruch auf Leistung der Versicherung hat, auch die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen ist. Sofern eine Versicherung also ihre Leistung verweigert, muss geprüft werden, inwieweit der Versicherungsvertrag angegriffen werden kann und was die Rechtsprechung zu den jeweiligen Klauseln entschieden hat. Hierfür steht Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt für Versicherungsrecht unserer Kanzlei in Hamburg zur Seite. Nutzen Sie die Möglichkeit, die ein Anwalt mit Spezialisierung auf das Versicherungsrecht bietet, um sich vor gravierenden finanziellen Nachteilen zu schützen. Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht unserer Kanzlei in Hamburg wird Ihnen die Ausgangssituation erläutern, Optionen aufzeigen und Ihre Rechte nachdrücklich vertreten. 

 

Die REIMER | Wirtschaftskanzlei ist außerdem in folgenden Rechtsgebieten Ihr kompetenter Ansprechpartner: 

  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Kaufrecht – national und international (UN-Kaufrecht, IPR, Rom-Verordnungen)
  • Schadensersatzrecht
  • Erbrecht

Betriebsschließungsversicherung

Das selbst in bestens organisierten Unternehmen nicht alles planbar ist, hat spätestens die Corona-Krise gezeigt. Eine plötzliche Betriebsschließung kann dazu führen, dass ein Unternehmen akut in seiner Existenz gefährdet ist. Vielen Firmen ist diese Gefahr bewusst. Aus diesem Grund entscheiden sich Unternehmen häufig dafür, eine Betriebsschließungsversicherung abzuschließen. Dabei handelt es sich um eine Spezialform der Betriebsunterbrechungsversicherung. Im Falle des Auftretens einer meldepflichtigen Krankheit oder bei der Gefahr der Verbreitung von Krankheitserregern werden die finanziellen Folgen der daraus resultierenden Schließung des Betriebs aufgefangen. Wenden Sie sich bei Fragen oder im Konfliktfall an Ihren Rechtsanwalt für Versicherungsrecht unserer Kanzlei in Hamburg.

Leider sieht die Praxis der Regulierung im Fall der Corona-Pandemie anders aus. Viele Versicherungen weigern sich mit dem Hinweis auf die Versicherungsbedingungen ihrer Regulierungsverpflichtung nachzukommen. In diesem Fall sollten Sie unverzüglich Ihren Rechtsanwalt für Versicherungsrecht unserer Kanzlei in Hamburg mandatieren, der Ihre Ansprüche mit Nachdruck vertritt. Wurde die Betriebsschließung behördlich angeordnet, muss die Betriebsschließungsversicherung in den meisten Fällen den Ertragsausfall (meistens auf eine Haftzeit von 30 Tage begrenzt) sowie Lohnkosten und andere Kosten ausgleichen.

Die Regulierung von Ansprüchen aus der Betriebsschließungsversicherung wird oft verweigert. Auch die Bestreitung der Schadenshöhe gehört zur gängigen Praxis von Versicherungsunternehmen. Die aktuelle Rechtsprechung ist allerdings als versichertenfreundlich einzustufen, sodass die Aussichten auf eine Auszahlung des Anspruchs positiv zu bewerten sind. Um diesen Anspruch durchzusetzen, ist jedoch die Mandatierung eines Rechtsanwalts für Versicherungsrecht unverzichtbar. In unserer Kanzlei in Hamburg stehen wir Ihnen mit exzellenter Expertise und langjähriger Erfahrung zur Verfügung. Wir engagieren uns zielführend für Ihre berechtigten Ansprüche. Sprechen Sie uns für ein Erstgespräch an.

 

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