Blog: Bank- und Kapitalmarktrecht

NORDCAPITAL Offshore Fonds 4 GmbH & Co. KG – Klage gegen Prospektverantwortliche

REIMER hat erste Klagen gegen Gründungsgesellschafter und Treuhandkommanditistin eingeleitet.

Vor einem Jahr bereits wies unsere Kanzlei auf die Befürchtung hin, dass dem maroden Offshore Fonds 4 aus dem Hause NORDCAPITAL die Insolvenz droht. Dies wäre die endgültige Bestätigung für den Totalverlust der investierten Anlegergelder, der faktisch ohnehin schon eingetreten ist. 

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NASTO Schiffbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „GABRIEL SCHULTE“ KG (CFB-Fonds 162) - Anleger sollten dringend Schadensersatzansprüche prüfen lassen!

Im Jahr 2007 wurde der Schiffsfonds „NASTO Schiffbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS Gabriel Schulte KG“ (CFB-Fonds 162) von der CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH auf den Markt gebracht. Die Vermittlung des Fonds erfolgte im Wesentlichen über die ehemalige Dresdner Bank, deren Rechtsnachfolgerin die Commerzbank AG ist.

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SANTA P-Schiffe 2 – nun auch KG Zweite MS „SANTA PLACIDA“ vor dem Aus

Anleger, die in den Schiffsfonds „SANTA P-Schiffe 2“ investiert haben, wurden mit Schreiben vom 29.07.2016 erneut von der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh & Co. KG zur Beschlussfassung aufgerufen.

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NORDCAPITAL Offshore Fonds 4 – Kapitalanlegern droht Totalverlust

**EILMELDUNG**

Anleger der geschlossenen Schiffsbeteiligung NORCAPITAL Offshore Fonds 4 GmbH & Co. KG wurden mit Schreiben vom 01.08.2016 seitens der NORDCAPITAL Treuhand GmbH & Co. KG zur außerordentlichen schriftlichen Beschlussfassung aufgefordert.

Es handelt sich dabei um ein „Liquiditätssicherungskonzept“, um einen Weiterbetrieb der Schiffe MS „E.R. Athina“ und MS „E.R. Georgina“ zu ermöglichen.

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Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen – Der Widerrufsjoker läuft am 21.06.2016 ab!

Haben Sie zwischen November 2002 und Juni 2010 ein Immobiliendarlehen abgeschlossen?
Falls ja, sollten Sie umgehend den Kreditvertrag juristisch prüfen lassen, denn mit hoher Wahrscheinlichkeit ist auch die Widerrufsbelehrung Ihres Vertrages fehlerhaft. Sofern dies der Fall sein sollte, hat die 14-tägige Widerrufsfrist nie begonnen – kurzum: Die Frist währt ewig!

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